Schulbegleitung
Unterstützung im Schulalltag, an der Franziskus-Schule im Poolmodell.
Schulbegleitung
An der Franziskus-Schule unterstützen Schulbegleiter*innen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Sie helfen beim Verfolgen des Unterrichts, beim Knüpfen sozialer Kontakte und beim selbstbestimmten Lernen.
Die Schulbegleitung ergänzt die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte und wird individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen abgestimmt. Sie wird in der Regel über die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII finanziert.
An der Franziskus-Schule wird die Schulbegleitung im Poolmodell angeboten. Dadurch können statt der klassischen 1:1-Betreuung mehrere Schüler*innen durch mehrere Schulbegleiter*innen je nach Bedarf betreut werden. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team auch untereinander, wodurch eine lückenlose Betreuung aller Schüler*innen gewährleistet wird.
Notwendige Schritte zur Schulbegleitung
Wenn Ihr Kind eine Schulbegleitung benötigt, sind folgende Schritte erforderlich:
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Bedarf an Schulbegleitung prüfen
Die Schule, die Erziehungsberechtigten sowie ggf. behandelnde Ärzt*innen und / oder Therapeut*innen prüfen den Bedarf einer Schulbegleitung.
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Antrag auf Kostenübernahme stellen
Als Erziehungsberechtigte stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für die Schulbegleitung: Bei seelischer Behinderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Starnberg. Bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung beim Bezirk Oberbayern. Bei einem Erstantrag ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
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Schulische Stellungnahme erstellen
Die Schule erstellt eine schulische Stellungnahme.
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Antrag prüfen
Der jeweilige Kostenträger prüft den Antrag, das ärztliche Gutachten und die schulische Stellungnahme.
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Genehmigungsbescheid ausstellen
Anschließend stellt der jeweilige Kostenträger einen Genehmigungsbescheid aus.
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Schulbegleitung zuweisen
Mit diesem Bescheid wird Ihr Kind in den Schulbegleitungspool aufgenommen und erhält eine Schulbegleitung.